Für den Notfall vorsorgen – Sicherheit durch Vorsorgevollmacht
Plötzlich ist er da, der Notfall. Man ist nicht mehr in der Lage, für sich selbst Entscheidungen zu treffen. Dies geschieht nicht nur im Alter oder aufgrund von Gebrechlichkeit, sondern auch durch plötzliche, einschneidende Notsituationen und Krankheiten. Dann ist man von einem auf den anderen Moment nicht mehr in der Lage, die ganz persönliche Zukunft zu regeln. Um hier entsprechend vorzusorgen, ist das Instrument der Vorsorgevollmacht das beste Mittel. Denn damit können diese Situationen schon im Voraus selbst zu gestalten.
Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht besteht schon in jungen Jahren
Dass es sich dabei nicht nur um eine Notwendigkeit für ältere Menschen handelt, zeigt der tägliche Blick auf Katastrophen, Unglück oder Verkehrsunfälle mit schwersten Folgen. Mit anderen Worten: Dies sind dann die Notfälle, in denen man die Entscheidungen nicht mehr treffen kann. Daher bietet es sich an, die Notwendigkeit bereits in jungen Jahren zu erkennen und entsprechende Vorsorge durch eine Vorsorgevollmacht zu treffen.
Das Recht auf Selbstbestimmung wird durch Vorsorgevollmachten gestärkt
Wenn in diesen schwierigen Situationen ein Bevollmächtigter, mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattet, die Angelegenheiten regeln kann, ist eine gesetzliche Betreuung grundsätzlich nicht erforderlich. Damit wird ausdrücklich das Recht auf Selbstbestimmung gestärkt. Ist in solchen Notfällen, bei eintretender Geschäftsunfähigkeit oder Einwilligungsunfähigkeit als Vertrauensperson ein Bevollmächtigter ausgewählt, handelt dieser im Vertrauen des Betroffenen. Es ist ein gutes Gefühl, dann nicht „irgendjemandem“ hilflos ausgeliefert zu sein.
Folgendes gilt: Individuelle Gestaltung der Vorsorgevollmacht nach Beratung
Vorsorgevollmachten werden, genau wie Übertragungen von Grundbesitz als sogenannte Schenkungen mit der warmen Hand, individuell gestaltet und beinhalten wichtige Richtungsentscheidungen im Bereich der Vorsorge. Insoweit bestimmen Sie den Umfang der Vollmacht selbst. Eine rechtliche Beratung ist für den persönlichen Einzelfall in jedem Fall sinnvoll. Aino Kristina Füner als Notarin in Kaltenkirchen berät Sie in den Angelegenheiten rund um das Thema Vorsorge gern individuell und umfassend.
Umfassende Bevollmächtigung bietet sich an
Eine umfassende Bevollmächtigung bietet sich an. Es ist schwer, sich selbst vorzustellen, in welchen Bereichen etwas zu regeln und zu erledigen ist. Damit es später nicht im Hinblick auf den Umfang der Vollmacht zu Problemen kommt, ist es angezeigt, der Vertrauensperson eine Generalvollmacht für alle Bereiche zu geben. In der Regel soll eine Vorsorgevollmacht alle persönlichen und vermögensrechtlichen Bereiche enthalten, für die der Vollmachtgeber eine Befugnis zum Tätigwerden erteilt.
Die Vertretung im vermögensrechtlichen Bereich als Generalvollmacht
Im vermögensrechtlichen Bereich wird die Vollmacht insbesondere erteilt, damit der Bevollmächtigte in der Lage ist, Verfügung über Vermögenwerte oder Bankkonten vorzunehmen sowie gegenüber Gerichten, Behörden und weiteren öffentlichen Stellen handlungsfähig zu sein. Auch umfasst sein kann das Eingehen von Verbindlichkeiten und die Bestellung von Rechten im Grundbuch, wie beispielsweise einer Grundschuld. Ferner kann eine Vorsorgevollmacht, wenn sie ausdrücklich „über den Tod hinaus“ erteilt ist, in bestimmten Fällen die Erteilung eines Erbscheins überflüssig machen.
Erteilen Sie Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten
Es hört sich zunächst schwerwiegend an, aber in persönlichen Angelegenheiten kann eine Vorsorgevollmacht auch Einwilligungen in Operationen und Eingriffe beinhalten. Ebenso kann der Bevollmächtigte Entscheidungen über die Anwendung freiheitsentziehender und freiheitsbeschränkender Maßnahmen treffen. Damit gemeint sind Unterbringungsmaßnahmen sowie Entscheidungen über die Anwendung von Bettgittern oder Gurten.
Regelungen werden vorab mit dem Notar besprochen
Darüber hinaus stellen weitere Regelungen auf Folgendes ab: Wer darf die Krankenunterlagen und alle Informationen durch behandelnde Ärzte einsehen? Darf der Bevollmächtige Untervollmachten erteilen? Wie ist das Verhältnis mehrerer Bevollmächtigter untereinander? All dies wird im Rahmen einer rechtlichen Beratung angesprochen und in die Erstellung einer Vorsorgevollmacht eingearbeitet. Die Abgabe einer Patientenverfügung kann mit aufgenommen werden.
Eine Patientenverfügung kann in der Vorsorgevollmacht mit geregelt werden
Im Übrigen kann es sinnvoll sein, neben einer umfassenden Vorsorgevollmacht auch eine Patientenverfügung abzugeben. Damit wird der Bevollmächtigte angehalten, Ihren Wünschen im Rahmen des Sterbeprozesses Geltung zu verschaffen. Auch hier gilt: Eine individuelle Beratung ist wichtig und insbesondere die Aufnahme zur notariellen Urkunde führt zu einer rechtssicheren Darstellung der beabsichtigten Regelungen. Sowohl für diese Tätigkeit als auch für andere Notarleistungen, wie Gesellschaftsgründungen, stehe ich als Notarin in Kaltenkirchen gern zur Verfügung.

Vorsorgevollmachten sind grundsätzlich formfrei
Ferner sind Vollmachten grundsätzlich, im Gegensatz zum Immobilienkauf oder einem Ehevertrag an keine Form gebunden. Anders ausgedrückt: eine Vorsorgevollmacht könnte auch mündlich erteilt werden. Aber die Schriftform und – besser noch – die notarielle Form hat Vorteile, auf die man nicht verzichten sollte. So sorgt der Notar dabei für rechtssichere Formulierungen und schützt vor Fehlern oder Ungenauigkeiten bei nicht exakt aufgesetzten Vollmachten. Darüberhinaus trifft er Feststellungen zur sogenannten Geschäftsfähigkeit und damit zur Einsicht des einzelnen, die Tragweite der Erklärung zu erkennen. Dadurch kann zu einem späteren Zeitpunkt regelmäßig nicht mehr in Frage gestellt werden, dass die Erklärung dem wahren Willen des Vollmachtgebers entsprochen hat.
Persönliche Sicherheit durch die notarielle Urkunde
Von daher hat der Vollmachtgeber mit der notariellen Urkunde persönliche Sicherheit in den Fällen, in denen er sich im Fall der Fälle nicht mehr äußern kann. Dadurch, dass der Notar in der Urkunde die Geschäftsfähigkeit feststellt, kann die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht später grundsätzlich nicht mehr angezweifelt werden. Der Notar verwahrt die Urkunde und kann auch nach längerer Zeit Ausfertigungen des Originals erstellen. Solche dienen im Rechtsverkehr als Nachweis der Vorsorgevollmacht.
Im Einzelfall: Notarielle Form erforderlich
Insbesondere bei Grundstücksgeschäften, die Eintragungen im Grundbuch erfordern, wie ein Immobilienkauf in Kaltenkirchen, bzw. die Bestellung einer Grundschuld oder bei Handelsregisteranmeldungen erfüllt nur die notarielle Vorsorgevollmacht alle im Einzelfall erforderlichen Formvorschriften einer Vertretung. So muss in diesen Fällen auch die Bevollmächtigung zum Handeln der öffentlich beglaubigten Form genügen. Auch gegenüber Banken und Behörden ist die Vorsorgevollmacht in notarieller Form empfehlenswert. Im Übrigen gilt Folgendes: Hat ein Notar das Dokument beurkundet, kommen später keine Zweifel an der Gültigkeit auf.
Die notarielle Vorsorgevollmacht empfiehlt sich generell
Ebenso wie es sich empfehlen kann, Vorsorgevollmachten in notarieller Form errichten zu lassen, erreichen Sie Rechtssicherheit in Bezug auf die Regelung Ihres Erbes durch das Erstellen und Beurkunden eines notariellen Testaments in Kaltenkirchen. Ferner berät sie Notarin Füner gern zu den notariellen Angelegenheiten aus dem Familienrecht, wie Eheverträgen, Regelungen zum Versorgungsausgleich und Unterhaltsfragen als Notar und Anwalt im Familienrecht. Im Grunde nimmt sie alle notariellen Aufgaben – also insbesondere Beurkundungen und Beglaubigungen – wahr und berät Sie gern zu Ihren jeweilige Möglichkeiten.
Ihre zuverlässige Ansprechpartnerin – Notarin Füner in Kaltenkirchen
Diesbezüglich ist Frau Notarin Füner in Kaltenkirchen Ihre kompetente und zuverlässige Ansprechpartnerin für alle notariellen Angelegenheiten. Mit präziser und objektiver Haltung führt die Prädikatsjuristin (Beruflicher Werdegang) sämtlicher Beglaubigungen als auch für Beurkundungen aller Art durch und nimmt diese Tätigkeiten gern für Sie wahr.