Was versteht man unter dem Begriff „Schenken mit der warmen Hand“
Das „Schenken mit der warmen Hand“ ist eine Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (in der Regel ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung), welche über einen Notar, wie Frau Füner als Notarin in Kaltenkirchen, und im Wege der Beurkundung zu erfolgen hat. Es handelt sich dabei um eine Schenkung zu Lebzeiten im Hinblick auf eine spätere Erbfolge, das heißt die Vermögensnachfolge wird zeitlich vorgezogen. Empfohlen wird diese vorweggenommene Erbfolge, um etwaige Streitigkeiten nach dem Erbfall und möglicherweise auch steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Vor- und Nachteile des Schenkens sorgfältig abwägen
Das „Schenken mit der warmen Hand“ kann neue Perspektiven und Chancen eröffnen, die es sorgfältig abzuwägen gilt. Viele Gründe können für eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten sprechen. Besteht zum Beispiel die Befürchtung, dass es nach dem Tod Streit unter den Erben gibt, liegt eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten nahe. Auch wenn Kinder sich eine Existenz aufbauen wollen und dazu Kapital benötigen, kann eine solche Vermögensübertragung zu Lebzeiten sinnvoll sein. Denn das Schenken einer Immobilie hat auch den Vorteil, dass er zur Gererierung finanzieller Mittel mit einer Grundschuld belastet werden kann.
Übergeber kann sich Rechte am geschenkten Grundbesitz vorbehalten
Bei der Übertragung eines Hausgrundstücks kann sich der Übergeber ggf. Rechte wie ein Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch am Objekt vorbehalten. Dadurch kann der Übergeber die Nutzbarkeit erhalten und eventuell sogar Erträge generieren.
Schenken auch aus steuerlichen Gründen
Insbesondere aufgrund der Betrachtung der Steuerfreigrenzen im Erbfall erscheint bei finanziell hohen Erbschaften eine Übertragung zu Lebzeiten eine sinnvolle Möglichkeit zu sein. Dabei können steuerliche Freibeträge alle 10 Jahre bereits zu Lebzeiten ausgenutzt werden.
Der Notar berät bei der Gestaltung der Schenkung umfassend
Unerlässlich ist dabei eine fachlich fundierte Beratung, die alle Aspekte berücksichtigt. Eine Regelung der Vermögensnachfolge bietet sich immer dann an, wenn man die Lebensumstände der Nachfolgegeneration gut beurteilen kann. Wesentlicher Vorteil ist, dass die Erben durch das Schenken Vermögen zu einem Zeitpunkt erhalten, zu dem sie es benötigen oder aber zweckmäßiger verwenden können. Gerade bei Gründung einer Familie, zum Aufbau einer Existenz oder bei Immobilienerwerb (Hauskauf oder Kauf einer Eigentumswohnung), wie einem Immobilienkauf in Kaltenkirchen, kann dies sinnvoll erscheinen.
Schrittweise Schenken und Übertragen von Vermögen kann sinnvoll sein
Eine schrittweise Übertragung versetzt den Übertragenden bereits zu Lebzeiten in die Lage zu beobachten, wie die Übernehmer damit umgehen. Der Schenker kann dadurch aktiv seine Vermögensnachfolge begleiten und ggf. ausgleichend tätig werden. Dadurch behält er die Möglichkeit, jederzeit mit einem Testament noch auf das Verhalten des Übernehmers zu reagieren. Bei größeren Vermögen ist das Ausnutzen von Steuerfreibeträgen auf diesem Wege möglich. Dadurch ist es möglich, Steuerbelastung zu senken oder auch Pflichtteilsansprüche durch sachgerechte Gestaltungen zu minimieren.
Ist „Geschenkt auch wirklich geschenkt“?
Grundsätzlich besteht nicht die Möglichkeit – abgesehen von wenigen Ausnahmen – sich die Rückübertragung vorzubehalten. Prinzipiell gilt, wie der Volksmund sagt: „Geschenktst geschenkt, wiederholen ist gestohlen.“ Daher hat die „Schenkung mit der warmen Hand“ auch ihre Schattenseiten. Der Übertragene verliert bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte. Eine fundierte wirtschaftliche Prognose der eigenen Lebensumstände sowie der der Erben ist erforderlich.
Kann man vom Schenken „zurücktreten“?
Im Übrigen besteht dennoch das Risiko, dass sich später die Lebensumstände negativ entwickeln können. Deshalb ist eine fachlich fundierte Beratung durch den Notar im Hinblick auf mögliche Gestaltungswege erforderlich. Auch sollte man im Blick behalten, dass die objektive Umstände dazu führen können, dass eine Rückübertragung gewünscht oder sogar notwendig sein könnte. Dazu ist es möglich, sich klar umgrenzte Rücktrittsrechte mit einer Absicherung im Grundbuch vorzubehalten. In jedem Fall empfiehlt sich immer eine verlässliche Analyse der Lebensumstände und eine wirtschaftliche Prognose. Hierfür sollten Sie ggf. die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.
Notar in Kaltenkirchen für Ihre Schenkung: rechtssicher und zuverlässig
Unabhängig, ob es sich um eine Vorsorgevollmacht in Kaltenkirchen, eine Patientenverfügung oder formbedürftige Rechtsgeschäfte wie ein Ehevertrag oder ein Grundstückskauf bzw. ein Kauf einer Eigentumswohnung sowie eine Gesellschaftsgründung in Kaltenkirchen handelt: Als Notarin in Kaltenkirchen ist Aino Kristina Füner zuverlässige Urkundsperson und ermöglicht Rechtssicherheit in zahlreichen Bereichen. Die Prädikatsjuristin (Beruflicher Werdegang) führt Beurkundungen und Beglaubigungen durch und sorgt damit für Rechtssicherheit in diversen Angelegenheiten.