Der berufliche Werdegang:
Bereits während meiner Ausbildung zur Polizeibeamtin habe ich mein Interesse und Geschick bei Würdigung rechtlicher Zusammenhänge entdeckt. Nichtsdestotrotz schloss ich zunächst meine polizeiliche Laufbahnprüfung erfolgreich ab und traf dann die Entscheidung, Juristin werden zu wollen.
Weiterentwicklung durch Absolvierung des Studiums der Rechtswissenschaften
Sodann absolvierte ich als konsequente Weiterentwicklung meines Werdegangs das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg sowie das Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein mit jeweils überdurchschnittlichen Leistungen („Doppel-Prädikat“). Seitdem bin ich zur Anwaltschaft zugelassen.
Die juristischen Erfahrungen der Rechtsanwältin und Notarin
Es folgten über Jahre hinweg juristische Tätigkeiten in verschiedenen anwaltlichen Bereichen sowie ein „Ausflug“ in die Verbandstätigkeit als Geschäftsführerin der GdP Hamburg. Im Zuge meiner weiteren Qualifikation wurde ich im Jahre 2016 zur Notarin bestellt. Demgemäß bin ich auch amtlich bestellte Urkundsperson. Das Notariat stellt den Kernbereich meiner Aufgabenwahrnehmung dar.
Eine tabellarische Darstellung
- seit 01. 10.2022: Partnerin bei BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN Rechtsanwälte Partnerschaft mbB – Notare, Zweigniederlassung Kaltenkirchen
Vortragstätigkeit und Artikelverfassung
- seit 2017: Vortragstätigkeit und Artikelverfassung mit Schwerpunkt Erbrecht und Immobilien, letztwillige Verfügungen, General- und Vorsorgevollmachten
Abwicklung eines beendeten Notariats als Notarin
- 2017 – 2019: Bestellung zur amtlichen Verwahrerin der Akten, Bücher und Urkunden des ausgeschiedenen Notars Hans-Joachim Krüger, Kaltenkirchen
Bestellung zur Notarin in Kaltenkirchen
- 2016 – 2022: eigene Rechtsanwalts- und Notarkanzlei in Kaltenkirchen
- 2016: Bestellung zur Notarin für den Oberlandesgerichtsbezirk Schleswig mit Amtssitz in Kaltenkirchen
Weitere Berufserfahrungen
- 2013 – 2016: Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt und Notar Hans-Joachim Krüger, Kaltenkirchen
- 2013 – 2016: Geschäftsführerin der Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Hamburg e.V., Hamburg-Alsterdorf
Qualifikation: Notarielle Fachausbildung
- 2013: Absolvierung der notariellen Fachprüfung vor der Bundesnotarkammer, Berlin
Zulassung als Rechtsanwältin
- 2008 – 2013: Partnerin der Sozietät Müller-Schönemann, Tietgen, Rodewoldt, Rechtsanwälte und Notare, Norderstedt
- 2006: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, selbstständige Rechtsanwältin, Henstedt-Ulzburg
Juristische Ausbildung
- Zweite Staatsprüfung für Juristen mit überdurchschnittlichen Leistungen (Prädikat)
- Rechtsreferendariat Landgerichtsbezirk Itzehoe und Oberlandesgerichtsbezirk Schleswig (Staatsanwaltschaft und Landgericht, Stadtverwaltung
- Erste Juristische Staatsprüfung mit überdurchschnittlichen Leistungen (Prädikat)
- Studium der Rechtswissenschaften, Universität Hamburg
Ausbildung zur Polizeivollzugsbeamtin
- Polizeiliche Laufbahnprüfung I mit der Note „gut„, Landespolizeischule Hamburg, Hamburg-Alsterdorf
- Ausbildung zur Polizeivollzugsbeamtin, Landespolizeischule Hamburg, Hamburg-Alsterdorf
Schulischer Weg
- Auslandsaufenthalt in Dänemark (Stipendiatin einer Sportschule)
- Abitur am privaten dänischen Gymnasium „Duborg Skolen“, Flensburg
Persönliche Wurzeln
- Geboren und zweisprachig (dänisch) aufgewachsen in der Fördestadt Flensburg
Rechtsanwältin Füner ist Anwaltsnotarin, was ist das?
Aino Kristina Füner ist in Schleswig-Holstein tätig und daher eine sogenannte Anwaltsnotarin. So unterscheidet sich der Anwaltsnotar vom hauptberuflichen Notar („Nurnotar“) nur dadurch, dass er das Notaramt neben seinem anderen Beruf, nämlich dem des Rechtsanwalts, ausübt. Im Übrigen habe sämtliche Notare die gleichen Beurkundungszuständigkeiten sowie Aufgabenbereiche. Es ist regional verschieden, welche der Notaramtsarten gegeben ist, denn dies liegt begründet in historischen Entwicklungen.
Vorteile eines Anwaltsnotars
Der Anwaltsnotar führt also zwei Berufe aus. Deshalb hat er in jedem Fall der Berufsausübung klarzustellen, ob er als Anwalt oder Notar tätig ist. Denn als Notar unterliegt er ohne Einschränkung der Bundesnotarordnung und als Rechtsanwalt den hierfür maßgeblichen berufsrechtlichen Vorschriften. Aber dieser Umstand hat klare Vorteile: Denn aufgrund seiner anwaltlichen Erfahrungen kennt der Anwaltsnotar häufig die Problemfelder, die zu Streitigkeiten führen können. Solche kann er dann bereits in der notariellen Urkunde umfassend regeln und auf diesem Wege späteren Streit vermeinden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Soweit wir Ihr Interesse geweckt haben, informieren Sie sich gern über die einzelnen notariellen und anwaltlichen Aufgaben von Aino Kristina Füner unter Tätigkeitsfelder.
Die Kontaktdaten unserer Kanzlei finden Sie hier.