Der Kauf einer Immobilie: Ein Fall für den Notar
Sie möchten in Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg oder anderswo eine Eigentumswohnung kaufen bzw. Ihr Haus verkaufen?
Für den korrekten Ablauf eines Immobiliengeschäfts, wie etwa ein Grundstücksverkauf oder Kauf einer Eigentumswohnung in Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Kisdorf, Bad Bramstedt, Hartenholm etc., ist ein Notar – wie Notarin Füner in Kaltenkirchen – unerlässlich. Denn der Notar hat unparteiisch und neutral dafür Sorge zu tragen, dass die Kaufabwicklung reibungslos abläuft. Die Erklärungen der Parteien über die Einzelheiten des Verkaufs werden in einer Urkunde – einem Kaufvertrag über den Grundbesitz – festgehalten und im Rahmen der Abwicklung umgesetzt.
Es besteht eine Beurkundugspflicht des Immobilienkaufs
Die Beurkundung von Immobilienkaufverträgen durch einen Notar ist in Deutschland genauso gesetzlich vorgeschrieben wie das Urkundserfordernis bei Übertragungen vom Grundbesitz im Wege der Schenkung, diversen Gesellschaftsgründungen sowie eidesstattlichen Versicherungen, beispielsweise bei einem Erbscheinsantrag. Sein Handeln schützt sowohl Käufer als auch den Verkäufer vor ungesicherten Vorleistungen und gewährt den lastenfreien Übergang der Immobilie.
Der Ablauf der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages
Stellen Sie zunächst den Kontakt zu Ihrem Notariat her. Nachdem der Notar die persönlichen Daten des Käufers und des Verkäufers sowie die Informationen über das zu verkaufende Objekt erhalten hat, folgt in einem persönlichen Gespräch mit den Beteiligten die Information über mögliche Regelungen. Anschließend erstellt der Notar einen ausgewogenen und im Sinne seiner Neutralitätspflicht sachgerechten Entwurf eines Kaufvertrags.
Das Verlesen des Kaufvertrages – Ihre Notarin in Kaltenkirchen
Nach Vorliegen des Kaufvertragsentwurfs besteht die Möglichkeit, sich mit dem Inhalt auseinanderzusetzen und offene Fragen zu klären. Anschließend kommt es zur Beurkundung des Grundstückskaufs. Der Vertrag wird im Beisein aller Beteiligten vorgelesen, darauf kann nicht verzichtet werden. Während des Verlesens haben Verkäufer und Käufer ebenfalls noch Gelegenheit, sich Unklarheiten rechtlicher Natur erläutern zu lassen. Erst wenn alle mit dem verlesenen Kaufvertrag einverstanden sind, wird dieser von den Parteien und dem Notar unterzeichnet. Soweit zur Finanzierung des Kaufpreises Grundschulden bestellt werden sollen, kann dies im Notartermin oder später auf Grund einer „Finanzierungsvollmacht“ geschehen.

Wie geht es weiter beim Hauskauf nach der Beurkundung?
Der Notar veranlasst umgehend eine Eigentumsvormerkung für den Käufer im Grundbuch. Nun ist die Immobilie für den Käufer „reserviert“ und damit ist für ihn eine wesentliche Sicherung erfolgt. Um Altbelastungen zu löschen, hat der Verkäufer den Notar über abzulösende Gläubiger, zumeist Banken im Fall eines gewährten Darlehens, zu informieren. Der Notar setzt sich mit den Gläubigern in Verbindung und bittet um Löschungsbewilligungen in öffentlich beglaubigter Form, mit denen die Löschung der Altbelastungen im Grundbuch vollzogen werden kann, sowie um Mitteilung der Höhe der Verbindlichkeiten der Gläubiger.
Die Fälligkeitsmitteilung als Voraussetzung zur Zahlung des Kaufpreises
Erst wenn das unbelastete Eigentum an der Immobilie feststeht und die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, zahlt der Käufer den vereinbarten Kaufpreis. Der Käufer erhält durch den Notar dann die Fälligkeitsmitteilung als Bestätigung, dass alle Sicherungsvoraussetzungen für den Käufer vorliegen. Sollen durch den Kaufpreis oder durch einen Teil davon Gläubiger des Verkäufers abgelöst werden, zeigt der Notar dies entsprechend in der Mitteilung auf.
Es erfolgt die Umschreibung im Grundbuch
Der Notar beantragt anschließend die Eigentumsumschreibung im Grundbuch, wenn u.a. die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegt. Abschließend überprüft der Notar die Eintragungen im Grundbuch. Es folgt die Bestätigung des Grundbuchbestands an Käufer und Verkäufer durch den Notar unter Zurverfügungstellung einer Kopie des Grundbuchauszugs.
Ein Grundstück in Kaltenkirchen kaufen: Sicherheit in der Abwicklung durch den Notar
Die Aufgabe des Notars ist dabei umfassend. Neben der Beurkundung des Kaufvertrags über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung zählt es auch zu seinen Pflichten, den Kauf gegenüber dem Käufer und Verkäufer selbstständig abzuwickeln. Daneben wahrt er durch Übersendung von Abschriften an Finanzämter und Gutachterausschüsse öffentliche Interessen. Er trägt gegenüber allen Parteien umfassende Verantwortung und haftet auch dafür gegenüber den Beteiligten.
Frau Füner ist Ihr Ansprechpartner für den Immobilienkauf
Die Durchführung eines Immobilienkaufs- oder verkaufs nimmt Frau Füner als Notarin in Kaltenkirchen gern für Sie wahr, egal ob Sie ein Grundstück in Kaltenkirchen, Bad Bramstedt, Henstedt-Ulzburg, Hartenholm etc. kaufen oder eine Eigentumswohnung verkaufen. Dazu beurkundet Sie für die zur Finanzierung des Kaufpreises regelmäßig erforderlichen Grundschulden und sorgt für deren Eintragung im Grundbuch.
Das sind weiteren Tätigkeiten der Notarin in Kaltenkirchen
Ebenso zu ihren Aufgaben gehört die Erstellung und Beurkundung von Eheverträgen und Erbverträgen, die zwingend zur notariellen Niederschrift erklärt werden müssen. Darüber hinaus gibt es aber auch Rechtgeschäfte, bei denen die notarielle Form sinnvoll ist: Hierzu zählen insbesondere die notarielle Vorsorgevollmacht oder das öffentliche Testament. Unabhänig davon , welche Leistung Sie wünschen: Notarin Aino Kristina Füner nimmt sämtliche notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen in Kaltenkirchen gern für Sie wahr.