Notar und Anwalt im Familienrecht in Kaltenkirchen

Familienrecht im Notariat, was ist das?

Man nennt sie Eheverträge, Trennungsvereinbarungen, Scheidungfolgenvereinbarungen und Regelungen zum Unterhalt: Als Notarin  übernimmt Aino Kristina Füner die in diesem Bereich anfallenden notariellen Tätigkeiten und diverse anwaltliche Aufgaben.

Wann sind vertragliche Vereinbarungen zwischen Eheleuten sinnvoll?

Wenn Ehepartner sich zu einer gemeinsamen vertraglichen Vereinbarung entschließen, kann diese in verschiedenen Situationen von Bedeutung sein. Das betrifft bereits die Zeit vor der Eheschließung, den gesamten Verlauf der Ehe selbst sowie gegebenenfalls natürlich die Phase der Trennung und die schlussendliche Auflösung der Ehe. So kann man für den schlimmsten Fall – immerhin werden viele Ehen in der heutigen Zeit geschieden – bereits Vorsorge treffen und eine streitige Auseinandersetzung vermeiden. Der Vertragsinhalt eines Ehevertrages muss sehr präzise ausformuliert werden, damit eventuelle rechtliche Unsicherheiten durch die Notwendigkeit einer späteren Auslegung des Vertragsinhalts durch ein Gericht ausgeschlossen werden können. Zugleich werden dadurch auch die theoretischen Voraussetzungen für mögliche Vollstreckungsmaßnahmen geschaffen.

Das Formerforderniss des Ehevertrages

Der Abschluss eines Ehevertrages unterliegt speziellen formellen Regelungen; er bedarf immer der notariellen Beurkundung, § 1410 BGB. So kann ein Ehevertrag im Übrigen jederzeit, auch während der Ehe, geschlossen und geändert werden.

Welche Regelungen können Eheleute im Familienrecht treffen?

Deshalb gehören im Bereich des Familienrechts Beurkundungen von formbedürftigen Erklärungen und Verträgen (vornehmlich Eheverträgen) zu den Aufgaben von Aino Kristina Füner als Notarin. Regelungen, die Eheleute treffen  (z.B. hinsichtlich des Güterstandes, des Unterhalts oder des Ausgleichs von Versorgungsansprüchen im Scheidungsfalle), unterliegen – ebenso wie diverse Gesellschaftsgründungen in Kaltenkirchen – immer der Beurkundungspflicht. Auch kann die Verpflichtung zur Leistung des Kindesunterhalts mit in der Urkunde behandelt werden. Vor allem in diesem Zusammenhang bietet es sich auch an, die Urkunde durch den Notar als vollstreckungsfähig zu erklären. 

Fachwissen und Erfahrung – Frau Füner steht Ihnen als Notarin und Rechtsanwalt im Familienrecht in Kaltenkirchen zur Verfügung.

Das sind die Aufgaben als Notar im Familienrecht in Kaltenkirchen:

Als Notarin in Kaltenkirchen ist ein Bereich der Arbeit von Aino Kristina Füner das Familienrecht. Neben der Erstellung und Beurkundung von Vorsorgevollmachten in Kaltenkirchen übernimmt sie im Familienrecht hauptsächlich die Beurkundung der folgenden Rechtsgeschäfte vor:

Diese Regelungen fallen unter den Begriff Eheverträge

Eheverträge halten regelmäßig den Güterstand der Eheleute fest. Daneben erhalten sie Bestimmungen darüber, wie das Vermögen verteilt wird, sollte die Ehe aufgelöst oder der Güterstand gewechselt werden. Ferner können Sie in einem Ehevertrage Regelungen zum nachehelichen Unterhalt und der Verteilung der Rentenanwartschaften im Falle der Scheidung treffen. Insbesondere ist bei Abschluss eines Ehevertrages jedoch die neuste Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen.

Familienrecht: Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse

Durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung kann eine Gütertrennung anstatt des eigentlichen gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft ausgehandelt werden. In der Regel dürfte eine Modifikation des Zugewinns jedoch insgesamt zweckmäßiger sein, als durch die Gütertrennung den Zugewinn gänzlich auszuschließen. Denn so ist es möglich, besagten Zugewinn explizit im Scheidungsfall auszuschließen, ohne diese Regelung auch für den Todesfall zu übernehmen.

Der Ehevertrag ist der „Oberbegriff“

Im Übrigen ist die Bezeichnung „Ehevertrag“ ein Oberbegriff für Verträge zwischen Eheleuten. Insbesondere fallen darunter sowohl Verträge vor der Eheschließung, während der Eheschließung und im Scheidungsverfahren.

Der Unterschied zwischen Scheidungsfolgen- und Trennungsfolgenvereinbarungen

Während Trennungsfolgenvereinbarungen Regelungen beinhalten, die schon während der Trennung in Kraft treten, beziehen Scheidungsfolgenvereinbarungen sich hingegen auf die endgültigen Regelungen nach der Scheidung. Demgemäß können solche Vereinbarungen die Kosten und Dauer einer Scheidung reduzieren. Dabei ist es möglich, bereits vor Einreichung des Scheidungsantrages rechtswirksam Regelungen zu treffen. Als Notarin in Kaltenkirchen übernimmt Frau Füner die notarielle Erstellung und Beurkundung dieser Verträge und kann Sie umfassend zu diesem Thema und Ihren Möglichkeiten beraten.

Sonderfall: Scheidungsfolgenvereinbarung mit Grundstücksübertragung

Im Zuge einer Trennung oder Scheidung wollen Eheleute oftmals regeln, dass einer der Ehegatten „das Haus übernimmt“. Bestimmungen rund um die Übertragung des Anteils am Grundbesitz und die Übernahme etwaiger Hausverbindlichkeiten werden dann – ebenso wie mögliche weitere Ausgleichsansprüche – in einer notariellen ehelichen Vereinbarung mit getroffen. In diesem Sinne zeigt Ihnen Notarin Füner die richtige Gestaltungswege und Möglichkeiten auf und führt die Beurkundung und Abwicklung durch. 

Notar in Kaltenkirchen, Aino Kristina Füner

Notarin und Anwältin im Familienrecht in Kaltenkirchen

Frau Füner ist nicht nur als Notarin im Familienrecht tätig, sie übernimmt auch andere notarielle Tätigkeiten wie die Erstellung und Beurkundung eines Testaments in Kaltenkirchen oder einer Übertragung von Grundbesitz im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Davon abgesehen ist Aino Kristina Füner als Prädikatsjuristin (beruflicher Werdegang) Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Beurkundungen und Beglaubigungen. Dabei unterstützt sie auch bei diversen Gesellschaftsgründungen, denn diese unterliegen häufig der Beurkundungspflicht.

Die weiteren Tätigkeiten der Notarin

Gegebenenfalls haben Sie eine Erbschaft erhalten und wollen sich den Weg zum Nachlassgericht ersparen. Dann ermöglicht Frau Füner Ihnen gern die Beurkundung des Erbscheinsantrages durch flexible Terminvergabe. Ebenso ist sie Ihre zuverlässige Urkundsperson, wenn Sie ihr Haus verkaufen oder eine Eigentumswohnung kaufen möchten. Demzufolge steht sie Ihnen sowohl für einen Immobilienkauf in Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und anderswo als auch für die Beurkundung der regelmäßig erforderlichen Grundschulden gern zur Verfügung.