Erbe in Kaltenkirchen: So erhalten Sie den Erbschein

Der Erbschein: Dazu benötigt ihn der Erbe

Der Erbe benötigt den Erbschein als Legitimationspapier zur Verfügung über den Nachlass. So gibt dieses amtliche Zeugnis Auskunft über die Person des Verstorbenen, dessen Erben und evtl. Beschränkungen des Erben oder der Erbengemeinschaft. Insbesondere ist der Erbschein zum Nachweis der Erbfolge an einem Grundstück erforderlich, wenn der Verstorbene kein notarielles, sondern lediglich ein privatschriftliches Testament errichtet hatte oder gar kein Testament existiert. Denn ein notarielles Testament ersetzt in der Regel den Erbschein und macht damit dessen Beantragung und Erteilung oftmals entbehrlich.

Hier bekommt der Erbe einen Erbschein

Wenn Sie als Erbe einen Erbschein beantragen wollen, können Sie dies direkt beim Nachlassgericht erledigen. Jedoch ist es auch möglich, dass Sie Ihren Notar mit dieser Aufgabe betrauen. Häufig ist in einem Notariat, wie bei Notarin Füner in Kaltenkirchen, eine kurzfristigere Terminvergabe möglich. Dies stellt sich zumeist als komfortabler dar, da sich der Erbe nicht auf den Weg zum zuständigen Nachlassgericht machen muss. Deshalb braucht er sich auch nicht an die dortigen behördlichen Öffnungszeiten zu halten. Demgemäß bekommen Sie bei uns zügig einen Termin nach Absprache und können bei Bedarf auch nach Feierabend einen Erbscheinsantrag beurkunden lassen.

Notar in Kaltenkirchen, Aino Kristina Füner

Wann ein Erbschein überhaupt notwendig ist

Benötigen Sie überhaupt einen Erbschein? Dazu lautet die Antwort: „Es kommt drauf an.“ Zumindest das Grundbuchamt fordert die Vorlage eines Erbscheins, wenn sich im Nachlass eine Immobilie, wie zum Beispiel ein Grundstück, Haus oder eine Eigentumswohnung, befindet. Dementsprechend ist eine sogenannte Grundbuchberichtigung durchzuführen, damit Sie im Grundbuch als Eigentümer verzeichnet werden. Nur dann können Sie die Immobilie verkaufen oder mit Grundpfandrechten belasten. Auch Banken fordern regelmäßig einen Erbschein, damit Sie als Erbe über das Konto des Erblassers verfügen können.

Grundbuchberichtigung durch Erbe: die ersten zwei Jahre kostenlos

Übrigens: Die Grundbuchberichtigung direkt beim Grundbuchamt ist in den ersten zwei Jahren nach Anfall der Erbschaft kostenlos. So fallen dafür beim Gericht keine Kosten an.

Vorlage einer Vollmacht über den Tod hinaus

Ausnahmsweise kann es ausreichend sein, wenn Sie von dem Verstorbenen als sogenannter Generalbevollmächtigter mit einer umfassenden Vollmacht bestimmt wurden. Denn derartige General- und Vorsorgevollmachten werden, zumindest – wenn Sie professionell durch einen Notar erstellt und beurkundet sind – in vielen Fällen „über den Tod hinaus erteilt“.

Wer wird in diesem Fall vertreten?

Logischerweise vertreten Sie als Bevollmächtigter dann nicht mehr den verstorbenen Vollmachtgeber. Sowas ist nicht möglich. Anders formuliert: Eine Vorsorgevollmacht – erteilt über den Tod hinaus – ist eine Legitimation zum Handeln, für den oder die Erben (also dem Rechtsnachfolger des Erblassers) in dem niedergelegten Umfang der Vollmacht; zumindest bis der Erbe die Vollmacht widerruft. Nichtsdestotrotz ist es eine Frage des Einzelfalles, ob ein solches Vorgehen genügt bzw. angezeigt ist oder ob Sie sich besser einen Erbschein erteilen lassen sollten.

Das ist ein Vorteil: Es existiert ein notarielles Testament

In vielen Fällen genügt die Vorlage eines notariellen Testaments mit einem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll und ersetzt insoweit den Erbschein.

Grundbuchberichtigung mit notariellem Testament durch Erbe ohne Erbschein

Sogar das Grundbuch lässt sich damit berichtigen und Sie als Erbe können ohne zusätzlichen Aufwand und Kosten im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden. Daher schlagen Sie mit einem notariellen Testament in Kaltenkirchen gleich „zwei Fliegen mit einer Klappe“. Denn Sie erhalten zum einen eine rechtssichere und professionelle Gestaltung Ihres Testaments in Kaltenkirchen und ersparen Ihren Erben in der Regel Zeit und Geld, die unweigerlich mit der Beantragung eines Erbscheins einhergehen. Ausdrücklich klarzustellen ist: Diesen Vorteil bringt nur ein notarielles Testament. Dafür reicht ein handschriftliches Testament nicht aus.

Dieses Nachlassgericht für die Erteilung des Erbscheins zuständig

Für das Erbscheinsverfahren ist das Nachlassgericht des zuständigen Amtsgerichts verantwortlich. Dabei ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen gemeint. Viele Gemeinden haben Kontaktinformationen und Zuständigkeiten der Gerichte im Internet veröffentlicht. 

Unterlagen, die für den Erbscheinsantrag benötigt werden

Beim Antrag auf Erteilung eines Erbscheins müssen Sie die notwendigen Unterlagen und Urkunden (z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde) dem Nachlassgericht vorlegen. Falls Sie insbesondere Ihre persönlichen Urkunden nicht aus der Hand geben möchten, kann der Notar, soweit dieser für Sie tätig wird, auch beglaubigte Abschriften (Beglaubigungen) von den ihm vorgelegten Original erstellen. Dann können Sie die Unterlagen nach dem Notartermin wieder mitnehmen.

Sollte der Erbe sich anwaltlich unterstützen lassen?

Selbstverständlich können Sie auch einen Rechtsanwalt einschalten, der die Beantragung des Erbscheins rechtlich vorbereitet und begleitet. Daher ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts in erster Linie dann geboten, wenn es Unklarheiten oder gar einen Streit hinsichtlich der Erbfolge bzw. der Erbschaft gibt. Denn hier kann der Notar aufgrund seiner Unparteilichkeit nicht weiterhelfen.

Notarin Füner – Kaltenkirchen: präzise und objektiv

Unabhängig davon, ob es sich um ein Erbe in Kaltenkirchen, eine Übertragung von Grundbesitz im Wege der Schenkung oder einen Immobilienkauf in Kaltenkirchen handelt: Notarin Aino Kristina Füner ist Ihre kompetente Ansprechpartnerin und sorgt mit ihrer Tätigkeit als unabhängige Trägerin eines öffentliches Amtes für Rechtssicherheit. Dazu führt sie Beglaubigungen und Beurkundungen durch und bietet eine zügige aber dennoch äußerst präzise Bearbeitung Ihrer Anliegen an. Im Übrigen steht Notarin Aino Kristina Füner Ihnen für den Abschluss eines Ehevertrages als Notarin im Familienrecht genau so zur Verfügung wie für eine Gesellschaftsgründung in Kaltenkirchen.