Beglaubigung vom Notar – Ein Überblick über Arten und mehr

„Sie müssen das beglaubigen lassen“

Erst die Beglaubigung von Kopien, Urkunden, Zeugnisse oder Abschriften wichtiger Dokumente durch den Notar, wie z.B. Frau Füner als Notarin in Kaltenkirchen, können oftmals im Rechtsverkehr gültig eingesetzt werden. Für manche Bewerbungen, Anträge, Anmeldungen oder Einträge werden beglaubigte Fotokopien von Geburtsurkunden, Zeugnissen oder anderen Personenstandsurkunden benötigt. Solche Beglaubigungen bestätigen die Richtigkeit von Dokumenten. Mit der Beglaubigung wird der Beweis über die Echtheit eines Dokuments geführt. Hiervon zu unterscheiden ist der Fall, dass die persönliche Unterschrift notariell beglaubigt werden muss. Eine Unterschriftenbeglaubigung ist erforderlich, wenn Sie beweisen müssen, dass Sie der Urheber einer Unterschrift sind.

Was ist eine notarielle Beglaubigung und wie unterscheidet sie sich von der Beurkundung?

Im Folgenden erhalten Sie Informationen darüber, wie man eine Beglaubigung und eine Beurkundung unterscheidet.

Das ist eine notarielle Beglaubigung:

Bei notariellen Beglaubigungen – auch öffentliche Beglaubigungen genannt – bescheinigt die Beglaubigung, dass Zweitschriften mit dem Original übereinstimmen. Es handelt es sich um Bescheinigungen für die Richtigkeit von Unterschriften, Abschriften und sonstigen einfachen Zeugnissen durch einen Notar. 

Soll eine Abschriften beglaubigt werden, prüft der Notar, ob es sich bei der Vorlage um ein Original handelt. Dabei kann er keine beglaubigte Fotokopie von einer einfachen Fotokopie vornehmen. Anschließend beglaubigt er die Richtigkeit der Fotokopie des Dokuments mit einem Vermerk. Die Inhalte der Unterlagen werden dabei nur im Hinblick auf ihre Strafbarkeit überprüft, da der Notar in diesem Fall die Mitwirkung verweigern muss.

Was ist hingegen eine Beurkundung?

Im Rahmen von Beurkundungen erforscht der Notar, im Gegensatz zu Beglaubigungen, den Willen der erschienenen Person. In diesem Zusammenhang klärt er über rechtliche Tragweiten auf und belehrt die Urkundsbeteiligten, so zu Beispiel bei Übertragungen von Grundbesitz im Wege der Schenkung. Sodann nimmt er die besprochenen Sachverhalte als eindeutige Erklärung in die Urkunde auf, die dann verlesen und von Ihnen genehmigt und eigenhändig unterzeichnet wird. Diesbezüglich unterliegen notarielle Tätigkeiten wie ein notarielles Testament in Kaltenkirchen, ein Ehevertrag, eine Scheidungsfolgenvereinbarung, ein Immobilienkauf in Kaltenkirchen und diverse Gesellschaftsgründungen dem Beurkundungserfordernis. Festzustellen ist, dass die Aufgaben des Notars hier also erheblich umfangreicher sind. Im Übrigen kann ein Besuch im Notariat Ihnen für die Beantragung eines Erbscheins den Gang zum Nachlassgericht ersparen.

Wann benötigen Sie eine Beglaubigung vom Notar

Notarielle Beglaubigungen sind vor allem bei Eintragungen und Anmeldungen zu öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) erforderlich. Sind notariell beglaubigte Abschriften oder andere notariell beglaubigte Dokumente verlangt, müssen Sie sich mit den entsprechenden Unterlagen an ein Notariat wenden. Auch bei einer Eintragung in das Grundbuch wird eine notariell beglaubigte Urkunde benötigt. Denn eine notarielle Beglaubigung ist die formelle Eintragungsvoraussetzung im Grundbuch bei einfachen Hypotheken- und Grundschuldbestellungen, Pfandentlassungen und Löschungsbewilligungen sowie Dienstbarkeiten.

Die Arten der notariellen Beglaubigung im Überblick

Nunmehr erhalten Sie einen Überblick über die verschiendenen Arten von notariellen Beglaubigungen:

Das ist die sogenannte Unterschriftsbeglaubigung

Bei der Beglaubigung von Unterschriften beglaubigt der Notar die Echtheit der Unterschrift einer ganz bestimmten Person. Die betroffene Person muss sich gegenüber dem Notar mit einem entsprechenden Ausweisdokument ausweisen. Die Ausweispflicht entfällt, wenn der Notar denjenigen bereits kennt, gleich ob privat oder aus einer früheren Beurkundung, z.B. aufgrund einer Vorsorgevollmacht in Kaltenkirchen. Achten Sie darauf, dass Sie ein gültiges Ausweisdokument (mit Lichtbild) vorlegen.

Im Rahmen der Unterschriftsbeglaubigung werden zwei Arten unterschieden:

1. Sie setzen die Unterschrift in Anwesenheit des Notars

Wenn Sie die Dokumente unmittelbar vor den Augen des Notars unterschreiben, wird im Beglaubigungsvermerk festgehalten, dass die Unterschrift vor dem Notar vollzogen worden ist.

2. Das Dokument ist bereits unterzeichnet (Anerkennung der Unterschrift)

Ebenso wirksam ist es, wenn Sie bereits die Unterschrift in Abwesenheit des Notars vollzogen haben (bspw. vor Ihrem Besuch in einem Notarbüro). Haben Sie ein bestimmtes Dokument bereits unterzeichnet, können Sie es einem Notar vorlegen. Sofern Sie gegenüber dem Notar bestätigen, dass die vollzogene Unterschrift von Ihnen stammt, ist dies ebenso zulässig. Im Beglaubigungsvermerk wird festgehalten, dass die Unterschrift vor dem Notar anerkannt wurde.

Was sind überhaupt beglaubigte Abschriften, Ablichtungen und Fotokopien?

Eine sogenannte beglaubigte Abschrift bezeugt die Übereinstimmung der gefertigten Kopie mit einem vorgelegten Original. Im Übrigen kann der Notar eine beglaubigte Fotokopie von sämtlichen Urkunden ausstellen, die Sie ihm vorlegen. Dazu zählen jede Art von Zeugnissen, Urkunden sowie sonstige Papiere. Beglaubigte Abschriften kann der Notar immer nur vom Original, einer Ausfertigung oder einer bereits beglaubigten Abschrift anfertigen. Einfache Kopien reichen als Grundlage nicht aus.

Darüber hinaus: sonstige einfache Zeugnisse und Kosten

Des Weiteren erteilt der Notar auch sonstige einfache Zeugnisse. Man spricht insoweit auch von Bescheinigungen des Notars. Eine solche Bescheinigung kann eine Vertretungsberechtigung sowie das Bestehen und den Sitz einer juristischen Person umfassen. Auch kann die Firmenänderung, eine Umwandlung oder sonstige rechtserhebliche Umstände bescheinigt werden.

Wie berechnen sich die Kosten?

Den Kosten für eine notarielle Beglaubigung liegt der Gebührensatz zugrunde, der vom bundesweit einheitlichen Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt wird. Die konkreten Kosten können entweder vom Aufwand oder vom Geschäftswert abhängen. Hierfür sieht das Notarkostengesetz eine entsprechende Gebührenstaffelung vor.

Für Sie in Kaltenkirchen vor Ort: Ihre Notarin

Gern übernimmt Frau Füner Ihre Beglaubigungsvorgänge in Kaltenkirchen. Soweit Sie eine Beurkundung wünschen, z. B. einen Ehevertrag, so steht Notarin Füner auch als Notarin im Familienrecht Ihnen gern zur Verfügung und regelt mit einer rechtssicheren Urkunde beispielsweise Ihren Güterstand.

Ihre zuverlässige Urkundsperson

Aino Kristina Füner ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner, wenn es um Beurkundungen und Beglaubigungen jeglicher Art geht. Sie nimmt notarielle Aufgaben aller Art vor, unter anderem eidesstattliche Versicherung, wie ein Antrag zu Erteilung eines Erbscheins sowie die Beurkundung von Grundschulden. Insgesamt steht sie Ihnen gern mit Rat und Tat zur Verfügung.